Der Kinderschutzbund Wiesloch sucht für seine Einrichtung KiM und hier für den Begleiteten Umgang ehrenamtliche Umgangsbegleiter.
Kinder haben ein Recht auf beide Eltern (Art. 9 UN-Kinderrechtskonvention, § 1684 BGB), jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt (§ 1684 BGB). Diese Rechte sind die Grundlage für den Deutschen Kinderschutzbund, den Begleiten Umgang anzubieten. Den meisten Eltern, die sich getrennt haben, gelingt es, ihre Elternpflichten selbständig zu regeln. Für Fälle, in denen der Kontakt des Kindes zum getrenntlebenden (umgangsberechtigten) Elternteil aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgt oder schwierig ist und nicht aus eigenen Kräften heraus im Sinne des Kindes gestaltet werden kann, gibt es unser Angebot des Begleiteten Umgangs.
Ziel der Umgangsbegleitung ist die Anbahnung, Wiederherstellung oder Weiterführung der Umgangskontakte zwischen einem Kind und dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt. Damit ermöglichen wir Kindern, deren Eltern nicht mehr zusammenleben sowie Kindern, die nicht mehr bei ihren Eltern leben können, weiterhin den Kontakt und die persönliche Beziehung zu dem Elternteil aufrechtzuerhalten, mit dem sie nicht (mehr) ein Zuhause teilen.
Für diese Tätigkeit ist eine Ausbildung erforderlich, dessen Kosten der Kinderschutzbund übernimmt. Die 50 Stunden umfassende Schulung besteht aus acht inhaltlich zusammenhängenden Veranstaltungstagen, die in Präsenz- und Online-Veranstaltungen aufgeteilt sind.
Der nächste Ausbildungskurs startet im Oktober 2023.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Einrichtungsleiterin Katarzyna Dzierzawa. Kontaktdaten finden Sie hier.