Kinderrechte

Kinder haben Rechte!

Gemeinsam für echte Kinderrechte im Grundgesetz

Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland seit 1992. Trotzdem werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei vielen wichtigen Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung zu wenig berücksichtigt. Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind – fordern wir daher die vollständige Umsetzung der Kinderrechte und ihre Aufnahme im Grundgesetz.
Die Konvention enthält z.B. folgende Kinderrechte:

  • DAS RECHT AUF SCHUTZ!
  • DAS RECHT AUF GESUNDHEIT!
  • DAS RECHT AUF BILDUNG!
  • DAS RECHT AUF SPIEL UND FREIZEIT!
  • DAS RECHT AUF EINE GEWALTFREIE ERZIEHUNG!
  • DAS RECHT SICH BEI ENTSCHEIDUNGEN ZU BETEILIGEN!
  • DAS RECHT DIE EIGENE MEINUNG ZU SAGEN!
  • ALLE KINDER SIND GLEICH WICHTIG!
  • DAS RECHT AUF PRIVATSPHÄRE!

Weitere Informationen bekommen Sie hier

UN Kinderrechtskonvention als PDF