Kinderrechte

Kinder haben Rechte!

Wir fordern von den politisch Verantwortlichen, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Damit würden Kinder endlich als das respektiert, was sie sind: vollwertige Persönlichkeiten, deren freie Entfaltung verfassungsmäßig geschützt ist. Noch ist das bei uns in der Bundesrepublik nicht der Fall, obwohl schon 1989 die Vereinten Nationen ihre Konvention über die Rechte des Kindes verabschiedet haben.
Auch wenn diese Konvention in der Bundesrepublik bereits seit 1992 gilt: Die Kinderrechte haben noch keinen offiziellen, verbindlichen Status. Doch welches sind die Kinderrechte? Die UN-Konvention definiert

  • das Recht auf Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt
  • das Recht auf Gesundheit
  • das Recht auf Bildung
  • das Recht auf  Spiel und Freizeit
  • das Recht auf gewaltfreie Erziehung
  • das Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung
  • das Recht auf Gleichheit
  • das Recht auf elterliche Fürsorge
  • das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

Wir haben uns 1993 verpflichtet, alles dafür zu tun, dass diese Kinderrechte verfassungsmäßig festgeschrieben werden. Dafür arbeiten wir auch mit anderen Verbänden zusammen, etwa mit UNICEF im Aktionsbündnis „Kinderrechte“ mit dem Bündnis für Kinder und dem Deutschen Kinderhilfswerk. Welche Aktionen wir allein oder gemeinsam mit anderen Verbänden dazu bereits verwirklicht haben, lesen sie hier

Weitere Informationen bekommen Sie hier

UN Kinderrechtskonvention als PDF