Satzung

Auszug aus der Satzung

Deutscher Kinderschutzbund e.V.
Kreisverband Wiesloch und südlicher Rhein-Neckar-Kreis e.V., kurz DKSB Wiesloch

Zweck des Vereins

  1. Der DKSB Wiesloch setzt sich ein für
    • die Verwirklichung der im Grundgesetz verankerten Rechte für Kinder und Jugendliche und die Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes,
    • die Verwirklichung einer kinder- und jugendfreundlichen Gesellschaft,
    • die Förderung und Erhaltung einer kind- und jugendgerechten Umwelt,
    • die Förderung der geistigen, psychischen, sozialen und körperlichen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen; dabei werden die unterschiedlichen Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen besonders berücksichtigt,
    • den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt jeder Art,
    • soziale Gerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen,
    • eine dem Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen angemessenen Beteiligung bei allen Entscheidungen, Planungen, und Maßnahmen, die sie betreffen,
    • kinder- und jugendfreundliches Handeln der einzelnen Menschen und aller gesellschaftlicher Gruppen.
  2. Der DKSB Wiesloch will diese Ziele erreichen, indem er u.a. insbesondere
    • Einrichtungen und Projekte der Kinder- und Jugendhilfe unmittelbar oder mittelbar über gemeinnützige Tochtergesellschaften, insbesondere die Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Wiesloch und südlicher Rhein-Neckar-Kreis gGmbH, errichtet und betreibt,
    • Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Kinder und Jugendlicher ergreift oder veranlasst, vorbeugend aufklärt und berät,
    • im Rahmen von unmittelbar oder mittelbar über gemeinnützige Tochtergesellschaften, insbesondere der Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Wiesloch und südlicher Rhein-Neckar-Kreis gGmbH, betriebenen Einrichtungen und Projekten Mittel zur Verfügung stellt, die zum Zwecke der Förderung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen von diesen selbständig und eigenverantwortlich eingesetzt und verwaltet werden,
    • mit anderen in Wiesloch und Umgebung tätigen, ebenfalls gemeinnützigen Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die vergleichbare Ziele verfolgen, zusammenarbeitet und kinder- und jugendfreundliche Initiativen fördert,
    • die öffentliche Meinung und das soziale Klima durch seine Öffentlichkeitsarbeit beeinflusst,
    • Politik und Verwaltung zu kinder- und jugendfreundlichen Entscheidungen anregt und bei der Planung und Durchsetzung solcher Entscheidungen berät,
    • verantwortliches Handeln der Wirtschaft und der Medien gegenüber Kindern einfordert,
    • Informationsmaterial und Publikationen erstellt, herausgibt und vertreibt,
    • Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen und Kongresse durchführt,
    • Mittel für die Verwirklichung der Vereinszwecke und die Förderung besonderer Aktivitäten einwirbt.
  3. Der DKSB Wiesloch Wiesloch ist überparteilich und überkonfessionell.