Auszug aus der Satzung
Deutscher Kinderschutzbund e.V.
Kreisverband Wiesloch und südlicher Rhein-Neckar-Kreis e.V., kurz DKSB Wiesloch
Zweck des Vereins
- Der DKSB Wiesloch setzt sich ein für
- die Verwirklichung der im Grundgesetz verankerten Rechte für Kinder und Jugendliche und die Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes,
- die Verwirklichung einer kinder- und jugendfreundlichen Gesellschaft,
- die Förderung und Erhaltung einer kind- und jugendgerechten Umwelt,
- die Förderung der geistigen, psychischen, sozialen und körperlichen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen; dabei werden die unterschiedlichen Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen besonders berücksichtigt,
- den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt jeder Art,
- soziale Gerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen,
- eine dem Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen angemessenen Beteiligung bei allen Entscheidungen, Planungen, und Maßnahmen, die sie betreffen,
- kinder- und jugendfreundliches Handeln der einzelnen Menschen und aller gesellschaftlicher Gruppen.
- Der DKSB Wiesloch will diese Ziele erreichen, indem er u.a. insbesondere
- Einrichtungen und Projekte der Kinder- und Jugendhilfe unmittelbar oder mittelbar über gemeinnützige Tochtergesellschaften, insbesondere die Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Wiesloch und südlicher Rhein-Neckar-Kreis gGmbH, errichtet und betreibt,
- Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Kinder und Jugendlicher ergreift oder veranlasst, vorbeugend aufklärt und berät,
- im Rahmen von unmittelbar oder mittelbar über gemeinnützige Tochtergesellschaften, insbesondere der Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Wiesloch und südlicher Rhein-Neckar-Kreis gGmbH, betriebenen Einrichtungen und Projekten Mittel zur Verfügung stellt, die zum Zwecke der Förderung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen von diesen selbständig und eigenverantwortlich eingesetzt und verwaltet werden,
- mit anderen in Wiesloch und Umgebung tätigen, ebenfalls gemeinnützigen Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die vergleichbare Ziele verfolgen, zusammenarbeitet und kinder- und jugendfreundliche Initiativen fördert,
- die öffentliche Meinung und das soziale Klima durch seine Öffentlichkeitsarbeit beeinflusst,
- Politik und Verwaltung zu kinder- und jugendfreundlichen Entscheidungen anregt und bei der Planung und Durchsetzung solcher Entscheidungen berät,
- verantwortliches Handeln der Wirtschaft und der Medien gegenüber Kindern einfordert,
- Informationsmaterial und Publikationen erstellt, herausgibt und vertreibt,
- Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen und Kongresse durchführt,
- Mittel für die Verwirklichung der Vereinszwecke und die Förderung besonderer Aktivitäten einwirbt.
- Der DKSB Wiesloch Wiesloch ist überparteilich und überkonfessionell.