Regelung bei Urlaubsreisen in Risikogebiete

An die Eltern der vom Kinderschutzbund Wiesloch betreuten Kinder

Aufgrund der aktuellen Situation und der anstehenden Urlaubszeit möchte der Vorstand noch einmal auf die geltende Regelung hinsichtlich der Aufenthalte in Risikogebieten hinweisen.

Wenn Ihr Kind – oder im gleichen Haushalt lebende Personen – in einem Risikogebiet Urlaub machen, darf Ihr Kind zusätzlich 14 Tage nach Rückkehr die Einrichtung nicht besuchen. Die Wiederaufnahme der Betreuung kann anschließend auch nur erfolgen, wenn Ihr Kind symptomfrei ist. Die Liste der Risikogebiete finden Sie auf den Seiten des RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Zusätzlich zu den offiziellen Risikogebieten erweitert der DKSB Wiesloch diese Maßnahme auf ganz Frankreich und die Niederlande.

Bei allen Ländern kann grundsätzlich eine entsprechende Aufforderung erfolgen, wenn es in dem Aufenthaltsland zu einer hohen Zahl von Neuinfektionen kam. Diese Übersicht finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene_Einreisen_Deutschland.html

Bitte informieren Sie die Mitarbeiter des Kinderschutzbundes vor Urlaubsbeginn über Ihren Urlaubsort.  

Diese Maßnahmen geschehen zum Schutz von allen Kindern und ihren Familien sowie den Mitarbeitern des Kinderschutzbundes, daher gilt dringende Beachtung.

Bitte bleiben Sie gesund!